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Zugangseröffnung

Elektronische Kommunikation mit der Stadt Lauingen (Donau)

Zugangseröffnung nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

Allgemeines
Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die von der Stadt Lauingen (Donau) publizierten E-Mail-Adressen. Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Lauingen (Donau) ist aber nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig, wobei grundsätzlich zwischen einfachen formlosen und formgebundenen Schreiben (z.B. Widersprüchen) zu unterscheiden ist.

Formgebundene Schreiben
Schreiben, für die das Gesetz Schriftform anordnet, wie z.B. Widersprüche oder formgebundene Anträge, dürfen Sie nicht durch E-Mail übermitteln.

Dies ist bei der Stadt Lauingen (Donau) derzeit auch nicht im Rahmen der Vorschriften des Art. 3a BayVwVfG durch qualifizierte Signatur möglich.

Wir bitten Sie in diesen Fällen die Papierform mit Unterschrift (z.B. Brief, evtl. Fax) zu verwenden.
Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit ebenfalls noch nicht möglich.

Einfache formlose Schreiben
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Lauingen (Donau) ist nur für den einfachen, formlosen Schriftverkehr möglich. Hierbei bitten wir Sie, in Ihrem eigenen Interesse, folgende Punkte zu beachten:

  1. E-Mails können Sie direkt an die Ihnen bekannte Sachbearbeiterin oder den Ihnen bekannten Sachbearbeiter oder an die zuständige Dienststelle richten.

    Die E-Mail-Adressen finden Sie in der Liste der Ansprechpartner oder im Behördenwegweiser der Stadt Lauingen (Donau)
  2. Die Stadt Lauingen (Donau) nimmt E-Mails in den Formaten "Text" und "HTML" an.

    E-Mail-Anhänge werden in folgenden Dateiformaten entgegengenommen:

    • Textdateien im Format ANSI (*.txt)
    • Rich Text Format (*.rtf)
    • Word für Windows bis Version 2000 (*.doc)
    • Excel für Windows bis Version 2000 (*.xls)
    • Portable Data File (*.pdf)
    • Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
    • Graphics Interchange Format (*.gif)
    • Tag Image File Format (*.tif)
    • Bitmap Pictures (*.bmp)

      Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig.
      In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden.
  3. E-Mails werden nur bis zu einer Gesamtgröße von 10 Megabyte angenommen.
  4. Dateien in den unter Ziffer 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden.
    Passwortgeschützte Datei-Archive werden nicht entgegengenommen.
  5. Die Stadt Lauingen(Donau) verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails auch ohne Hinweis abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden.
    In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an unsere EDV-Abteilung.
  6. Die Stadt Lauingen (Donau) nimmt aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten und signierten E-Mails an.

Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.


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Kontakt

Stadt Lauingen (Donau)
Herzog-Georg-Straße 17
89415 Lauingen (Donau)
Fon: 09072/998-0
Fax: 09072/998-190
E-Mail: stadt@lauingen.de

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:45 Uhr
Freitag
08:30 Uhr bis 12.00 Uhr

Bürgerbüro:
Montag bis Mittwoch

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Donnerstag
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Freitag
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