Stadt Lauingen (Donau)

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Tipps für Hundehalter in Lauingen

Wie man erreicht, dass Hunde überall gern gesehen werden!

Hunde brauchen ihren Auslauf. Der Auslauf von Hunden muss aber auch Grenzen haben. Die Grenze ist dort erreicht, wo Hundekot zu einer Belastung für die Menschen wird. „Fehltritte“ können recht unangenehm sein - vor allem, wenn der Tritt in ein Hundehäuflein erfolgt. So bieten die Hinterlassenschaften der Vierbeiner, wenn sie Gehwege, Parkanlagen oder Spielplätze verunzieren - immer wieder Ärger. Wer hat sich nicht schon mal über solche Häufchen geärgert?

Was viele nicht wissen: Hundekot ist eine Infektionsquelle. So sind zum Beispiel bis zu zwanzig Prozent der Hunde, bei jungen Hunden sogar wesentlich mehr, von Spulwürmern befallen. Hunde sollten deshalb auf Gehwegen, in Anlagen, auf Liegewiesen, Kinderspielplätzen und ähnlichen von Menschen besuchten Orten nicht ihr „Geschäft“ verrichten. Jeder Hundehalter sollte mithelfen, dass sein Hund andere nicht über Gebühr durch Hundekot belastet und gesundheitlich gefährdet. Deshalb bittet die Stadtverwaltung Lauingen (Donau) alle Hundehalter, nur einige wenige Regeln zu beachten:

- Erziehen Sie Ihren Hund so, dass er sein „Geschäft“ nur an den dafür bestimmten Orten verrichtet! Führen Sie Ihren Hund nach Möglichkeit in Gegenden aus, die von Menschen wenig besucht werden!

- Räumen Sie die Häufchen Ihres Hundes weg, wenn er sein Geschäft an von Menschen vielbegangenen Orten gemacht hat. In jedem Tierfachhandel gibt es einfache Hundekotsammelgeräte (Schaufel mit Behälter, Hundekot-Tüten) zur einmaligen Benutzung zu kaufen.

- Lassen Sie Ihren Hund in der Nähe von Kinderspielplätzen und Liegewiesen nicht frei laufen! Achten Sie vor allem darauf, dass Ihr Hund sein Geschäft nicht in Sandspielplätzen verrichtet!

- Lassen Sie Ihr Haustier vom Tierarzt auf Erreger untersuchen!

- Hundekot auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, vor allem im Grünlandbereich ist und bleibt eine hygienisch äußerst bedenkliche Beeinträchtigung der Nahrungsmittelproduktion, die sich unter Umständen sogar lebensbedrohlich auswirken kann.

Nach der städt. Verordnung über die Reinhaltung öffentlicher Straßen hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen oder in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verrichtet. Hierzu wurden z. B. im Luitpoldhain Sammelstationen aufgestellt, die Tüten spenden und gleichzeitig als Abfallbehälter dienen. In diesem Zusammenhang möchten wir darüber hinaus alle Hundehalter aufrufen, sich an die gegebenen Anleinvorschriften zu halten, damit Spaziergänger, Radfahrer, Walker, Jogger, spielende Kinder nicht zu Schaden kommen.

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