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Nachfolgend finden Sie Steuern und Gebühren der Stadt Lauingen in der Übersicht.
Die Gebühren für die Wasserversorgung und Abwassereinleitungen werden von den Donau-Stadtwerken Dillingen-Lauingen festgesetzt und erhoben.
Wasser:
Grundlage für die Festsetzung und Erhebung der Gebühren ist die Wasserabgabesatzung sowie die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung die hier eingesehen werden kann.
Abwasser:
Grundlage für die Festsetzung und Erhebung der Gebühren ist die Entwässerungssatzung sowie die Beitrags- und Gebührensatzung die hier eingesehen werden kann.
Die derzeit aktuellen Grund- und Einleitungsgebühren können Sie ebenfalls hier einsehen.
Weitere Informationen zu Wasser/Abwasser finden Sie unter www.dsdl.de
Sparkasse Dillingen-Nördlingen
KONTO-NR: 240257
BLZ: 722 515 20
IBAN: DE77722515200000240257
BIC: BYLADEM1DLG
VR-Bank Donau-Mindel eG
KONTO-NR: 23000
BLZ: 722 624 01
IBAN: DE51722624010000023000
BIC: GENODEF1DLG
Umfangreiche Daten zu den Kommunen in Bayern erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung.