Elektronische Kommunikation mit der Stadt Lauingen (Donau)
Zugangseröffnung nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
Allgemeines
Zugänge im Sinne diesr Zugangseröffnung sind die von der Stadt Lauingen (Donau) publizierten E-Mail-Adressen. Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Lauingen (Donau) ist aber nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig, wobei grundsätzlich zwischen einfachen formlosen und formgebundenen Schreiben (z.B. Widersprüchen) zu unterscheiden ist.
Formgebundene Schreiben
Schreiben,für die das Gesetz Schriftform anordnet, wie z.B. Widersprüche oder formgebundene Anträge, dürfen Sie nicht durch E-Mail übermitteln.
Dies ist bei der Stadt Lauingen (Donau) derzeit auch nicht im Rahmen der Vorschriften des Art. 3a BayVwVfG durch qualifizierte Signatur möglich.
Wir bitten Sie in diesen Fällen die Papierform mit Unterschrift (z.B. Brief, evtl. Fax) zu verwenden. Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit ebenfalls noch nicht möglich.
Einfache formlose Schreiben
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Lauingen (Donau) ist nur für den einfachen, formlosen Schriftverkehr möglich. Hierbei bitten wir Sie, in Ihrem eigenen Interesse, folgende Punkte zu beachten:
Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.