Stadt Lauingen (Donau)

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Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2023


1. Der Stadtrat Lauingen (Donau) hat in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B jeweils auf 410 v.H. festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 ist damit keine Änderung eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2023 verzichtet wird.

2. Festsetzung:
Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2022 veranlagten Höhe festgesetzt.

3. Fälligkeit:
Die Grundsteuer für das Jahr 2023 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023 zur Zahlung fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2023 in einem Jahresbetrag am 01.07.2023 fällig. Alle Steuerzahler, die bisher am Sepa-Lastschriftverfahren nicht teilnehmen, werden aufgefordert, spätestens bis zu den genannten Zeitpunkten die fälligen Zahlungen zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

4. Änderungen:
Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), so werden Änderungsbescheide erteilt.

5. Rechtsbehelfsbelehrung:
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag dieser Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lauingen (Donau), Rathaus, Zimmer Nr. 112 einzulegen. Eine Klage wäre beim Bayer. Verwaltungsgericht, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
 

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