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Stadt Lauingen (Donau) (Druckversion)

Bekanntmachungen

Information zur neuen Grundsteuer ab 2025

Einzelne Bürger haben vom Finanzamt bereits den Messbescheid für die neue Grundsteuer 2025 erhalten.

Da immer häufiger bei der Stadtverwaltung angefragt wird, wie hoch die Grundsteuer voraussichtlich werden wird und wie der errechnete Messbetrag zu bewerten ist, wird hierzu auf die umfangreichen Informationen auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums verwiesen.

Hier ein Auszug aus den FAQ des Bundesfinanzministeriums zum Thema:

Die neue Grundsteuer:

"Die auf Grundlage der neuen Werte berechnete Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen. [...] Die künftige Höhe der individuellen Grundsteuer kann heute noch nicht benannt werden, da zunächst die Werte der Grundstücke festgestellt werden müssen. Es wird vermutlich noch bis Herbst 2024 dauern, bis die konkrete Höhe der jeweiligen künftigen Grundsteuer bei einem Großteil der Steuerpflichtigen feststeht. Bis zum 31. Dezember 2024 wird die Grundsteuer noch auf Grundlage der bisher gültigen Einheitswerte erhoben."

„Sollte sich in einzelnen Gemeinden das Grundsteueraufkommen wegen der Neubewertung verändern, besteht für sie die Möglichkeit, ihre Hebesätze anzupassen und so dafür zu sorgen, dass sich insgesamt ihr Grundsteueraufkommen nicht erheblich verändert. Die Städte und Gemeinden haben angekündigt, dass sie dies auch tun werden – denn insbesondere eine Erhöhung der Grundsteuer anlässlich der verfassungsrechtlich gebotenen Neuregelung wäre politisch nicht vertretbar.“

http://www.lauingen.de//de/rathaus-verwaltung/auf-einen-blick/bekanntmachungen