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Sozialmedizinische Assistenten und Sozialmedizinische Assistentinnen nehmen insbesondere folgende Aufgaben im Bereich der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsfürsorge wahr:
Mitwirkung bei jedem gegebenen Anlass im übertragenen Aufgabenbereich, insbesondere im Rahmen der Gesundheitshilfe auch für körperlich und geistig Behinderte, der Mütterberatung und der Tuberkulosefürsorge;
Mitwirkung bei der Beurteilung der Pflegequalität in Altenheimen bzw. Betreuungsqualität in Heimen für Menschen mit Behinderung insbesondere durch Mitwirkung bei den Heimnachschauen und der Erstellung von Berichten und bei sonstigen Fragen
Die Weiterbildung umfasst eine neunmonatige praktische einschlägige Tätigkeit im Landratsamt und in Einrichtungen der Kranken-, Behinderten- oder Altenpflege. Die fachtheoretische Weiterbildung beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit dauert ca. 4 Monate und besteht aus zwei Modulgruppen mit je zwei Modulen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erfolgt die Eingruppierung abhängig von der ausgeübten Tätigkeit in die Entgeltgruppe 6, 7 oder 8 TV-L.