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Durch staatliche Zuwendungen soll eine angemessene flächendeckende Versorgung des Freistaates mit Interventionsstellen für von häuslicher Gewalt und Stalking durch (Ex-)Partner betroffene Frauen unterstützt werden. Eine Interventionsstelle soll mehrere Landkreise und ggf. eine kreisfreie Stadt abdecken.
Interventionsstellen, die an ein staatlich gefördertes Frauenhaus oder an eine staatlich geförderte Fachberatungsstelle bzw. einen staatlich geförderten Notruf angegliedert sind und den pro-aktiven Beratungsansatz umsetzen, erhalten eine Förderung zur Wahrnehmung der unter Nr. 3.4.1 Richtlinie beschriebenen Aufgaben.
Zuwendungsempfänger sind die Träger von staatlich geförderten Frauenhäusern und / oder von staatlich geförderten Fachberatungsstellen/Notrufen, die Mitglieder eines Spitzenverbandes der freien Wohlfahrtspflege sind.
Zuwendungsfähig sind die Personalausgaben für die Fachkräfte im Umfang der förderfähig festgelegten Wochenstundenzahl sowie die für den Betrieb erforderlichen Sachausgaben.
Die staatliche Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt.
Die Förderung setzt sich zusammen aus einem Personalkostenzuschuss in Höhe von bis zu 40.000 € für eine Vollzeitstelle, maximal jedoch 80 % der tatsächlichen Personalausgaben und einem Sachausgabenzuschuss in Höhe von bis zu 8.000 € jährlich pro vollzeitbeschäftigter Fachkraft, maximal jedoch 80 % der zuwendungsfähigen Sachausgaben.