Stadt Lauingen (Donau)

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Wahlhelfer gesucht!

Am 15. Mai 2022 findet die Wahl des Landrats des Landkreises Dillingen statt und im Jahr 2023 folgen die Landtags-und Bezirkswahl in Bayern.
 
Zur reibungslosen Durchführung von Wahlen sind die Städte auf engagierte Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die in den Wahllokalen mitwirken. Den aktiven Wahlhelferinnen und Wahlhelfern bietet sich dabei die spannende Möglichkeit, „hinter die Kulissen" von Wahlen zu blicken. Nutzen Sie deshalb die Gelegenheit „mittendrin“ zu sein. Wir laden Sie herzlich ein, an einem der Wahlsonntage ein Stück Demokratie „live“ zu erleben, nach dem Motto „Ihre Stimme zählt – Ihre Hilfe auch!“
 
Sie interessiert, was Sie tun müssen? Hier ein paar Informationen:
 
Am Wahltag ist Teamwork gefragt. Es gibt eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht, auf die die Helfer sich aufteilen. Folgende Aufgaben erwarten Sie am Wahlsonntag:

  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
  • Auszählung der Stimmzettel


Am Wahlabend um 18 Uhr finden sich alle Helfer im Wahllokal ein, um die Stimmen auszuwerten. Je nach Art der Wahl und Zahl der Wähler dauert die Auswertung unterschiedlich lange. Während bei der Bundestagswahl oft eine Stunde genügt, kann es bei Kommunalwahlen durchaus länger dauern. Für die Ausübung sind keinerlei Vorkenntnisse erforderlich.
 
Hinweise und Voraussetzungen für die Tätigkeit als Wahlhelfer
 

  • Wahlhelfer üben ein Ehrenamt aus, die Ausführenden bekleiden ein öffentliches Amt auf Zeit und sind somit Amtsträger. Sie werden von der kommunalen Wahlbehörde (= Gemeinde) bestimmt und verpflichtet. Das Ehrenamt ist eine staatsbürgerliche Pflicht, die nur aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, zwingende berufliche Verhinderung, Sorge für minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige) abgelehnt werden kann.
  • Ein Wahlvorstand, der in einem Wahllokal tätig ist, setzt sich zusammen aus einem Wahlvorsteher, dessen Stellvertreter, einem Schriftführer und dessen Stellvertreter und 2 bis 3 Beisitzern. Die Wahlvorsteher und die Schriftführer werden vor der Wahl in einer etwa einstündigen Infoveranstaltung geschult. 
  • Als Wahlhelfer können tätig sein:
    - bei Kommunalwahlen und Europawahlen Deutsche und Unionsbürger (Staatsangehörige eines EU- Mitgliedsstaats) ab 18 Jahren
    - bei Bundes- und Landtagswahlen Deutsche ab 18 Jahren
  • Für ihren Einsatz erhalten die Wahlhelfer eine kleine Aufwandsentschädigung, die je nach Art der Wahl unterschiedlich hoch ist.


Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie bitte die Stadt Lauingen (Donau), Herrn Schirmer (Tel. 09072 998-135 oder per E-Mail schirmer(@)lauingen.de) oder Frau Nowka (Tel. 09072 998-134 oder per E-Mail nowka(@)lauingen.de).
 

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