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Der Stadtrat Lauingen (Donau) hat mit Beschluss vom 05.04.2022 die „Vorkaufsrechtssatzung Gewerbe- und Industriegebiet B16 Nord“ beschlossen. Die Satzung besteht aus dem Textteil, dem beigefügten Lageplan und umfasst folgende Grundstücke: 17.05.2022 bis 21.06.2022 aus. Es wird darauf hingewiesen, dass die etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß §214 BauGB unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lauingen (Donau) geltend gemacht worden sind (§215 Abs. 1 BauGB). Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. |
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