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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Hospitalstiftung Lauingen (Donau)

Der Stadtrat Lauingen (Donau) hat am 21.11.2023 in öffentlicher Sitzung die nachfolgend abgedruckte Haushaltssatzung der Hospitalstiftung Lauingen (Donau) für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
 

Haushaltssatzung der Hospitalstiftung Lauingen (Donau) – Landkreis Dillingen a. d. Donau für das Geschäftsjahr 2023
 
Aufgrund des Art. 20 Abs. 3 Satz 3 des Bayer. Stiftungsgesetzes und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Stadtrat Lauingen (Donau) für die unter der Verwaltung des Stadtrates stehende Hospitalstiftung Lauingen (Donau) folgende Haushaltssatzung:
 
§ 1
 
Der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt:
 
Der Erfolgsplan schließt
in den Erträgen und Aufwendungen mit 4.858.389,00 EUR
und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit  280.828,00 EUR ab.

§ 2
 
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan wird auf - 0 - EUR festgesetzt.
 
§ 3
 
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt.
 
§ 4
 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 480.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5
 
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

 
Lauingen (Donau), den 31. Oktober 2023
Hospitalstiftung Lauingen (Donau)
gez. Müller, Stiftungsvorsitzende und 1. Bürgermeisterin der Stadt Lauingen (Donau)
 
Der Stadtrat Lauingen (Donau) hat die Haushaltssatzung der Hospitalstiftung Lauingen (Donau) für das Geschäftsjahr 2023 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft. Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan liegen während des ganzen Jahres in der Verwaltung des Alten- und Pflegeheimes der Hospitalstiftung Lauingen (Donau), Segrépromenade 2, - Zimmer Nr. 0.94 – während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag – Donnerstag von 8.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.30 Uhr sowie am Freitag von 8.00 – 12.30 Uhr) zur Einsicht bereit (Art. 65 Abs. 3 Bayer. Gemeindeordnung (GO) i. V. mit § 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung).
 

Für folgenden Teil der Haushaltssatzung der Hospitalstiftung Lauingen (Donau) hat das Landratsamt Dillingen a. d. Donau mit Schreiben vom 16.01.2024 gem. Art. 71 Abs. 2 GO die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt:
"Die Haushaltssatzung der Hospitalstiftung Lauingen (Donau) für das Haushaltsjahr 2023 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile."
 

Der Wirtschaftsplan mit der Haushaltssatzung der Hospitalstiftung Lauingen (Donau) für das Geschäftsjahr 2023 liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO in der Zeit vom 31.01. bis 09.02.2024 in der Verwaltung des Alten- und Pflegeheimes der Hospitalstiftung Lauingen (Donau), Segrépromenade 2, - Zimmer Nr. 0.94 - während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag – Donnerstag von 8.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.30 Uhr und am Freitag von 8.00 – 12.30 Uhr) sowie elektronisch im Internet unter der Adresse http://www.lauingen.de zur Verfügung gestellt (Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung i. V. mit § 4 Bekanntmachungsverordnung). >>zum Wirtschaftsplan

Hinweis: Wegen der Einsichtnahme bittet die Hospitalstiftung Lauingen (Donau) um Terminabsprache unter der Rufnummer 09072 95796-0. Wir empfehlen, soweit möglich, die Einsichtnahme elektronisch über die zuvor genannte Internetadresse.

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