Elektronische Kommunikation
Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie elektronisch mit der Stadt Lauingen (Donau) kommunizieren können.
Die Kommunikation mit normaler E-Mail erfolgt unverschlüsselt. Es wird daher empfohlen, vertrauliche und personenbezogene Daten nur über Online-Dienste oder das Sichere Kontaktformular an die Stadt Lauingen (Donau) zu schicken. Mehr Informationen dazu finden Sie weiter unten.
Bitte beachten Sie, dass Anträge, die handschriftlich zu unterschreiben sind, nicht einfach eingescannt und per E-Mail verschickt werden können, da dies den gesetzlichen Bestimmungen nicht genügt. Empfohlene Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation finden Sie im Folgenden unter schriftformersetzende Verfahren.
Allgemeine Anfragen und Anregungen können Sie gerne an info(@)lauingen.de schicken.
Schriftformersetzende Verfahren
Die Schriftform-Erfordernis besagt, dass eine eigenhändige Unterschrift nötig ist. Dies kann auch durch eine Rechtsvorschrift bestimmt sein. Die Schriftform kann elektronisch ersetzt werden durch:
- Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels
- ELSTER-Zertifikat
- Qualifizierte elektronische Signatur (nähere Informationen dazu weiter unten)
Mit der Online-Ausweisfunktion und dem ELSTER-Zertifikat können Sie sich ein kostenloses Bürgerkonto anlegen, die sogenannte BayernID.
Online Dienste
Für viele städtische Dienstleistungen stellen wir Online-Dienste bereit, die Sie bequem von zu Hause aus und rund um die Uhr nutzen können. Die Übermittlung Ihrer eingegebenen Daten erfolgt dabei stets verschlüsselt (Transportverschlüsselung).
BayernPortal und BayernID
Das BayernPortal ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen in Bayern und bietet mit der BayernID ein einheitliches, kostenloses Bürgerkonto. Durch einmalige Registrierung können Sie die Online-Angebote von Gemeinden, Landkreisen und anderen Verwaltungen nutzen. Das Bürgerkonto beinhaltet außerdem ein Postfach, mit dem Sie sicher und verschlüsselt mit Behörde kommunizieren können. Von einer Registrierung mit Benutzernamen und Passwort wird abgeraten, da sie keine sichere Bestätigung Ihrer Identität unterstützt und somit keine Vorteile bietet.
Zur Registrierung mit Ihrer Online-Ausweisfunktion (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte) benötigen Sie die aktivierte eID-Funktion, ein Lesegerät oder Smartphone mit NFC-Funktion sowie die AusweisApp2. Weitere Informationen dazu finden Sie auf BMI - Online-Ausweisfunktion (bund.de).
Zur Registrierung mit ELSTER benötigen Sie ein aktiviertes ELSTER-Konto mit dazugehöriger Zertifikatsdatei und Passwort.
Sicheres Kontaktformular
Das Sichere Kontaktformular ist ein Online-Verfahren, das es Ihnen ermöglicht, auf verschlüsseltem Transportweg mit der Stadt Lauingen zu kommunizieren. Dafür ist eine Anmeldung mit der BayernID erforderlich, die Sie für bestmögliche Sicherheit mit einer Online-Ausweisfunktion oder ELSTER-Zertifikat registrieren.
Elektronische Widerspruchseinlegung
Nach § 70 Abs. 1 VwGO ist ein Widerspruch schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Stadt Lauingen (Donau) bietet Ihnen folgende Möglichkeiten, auf elektronischem Weg Widerspruch gegen einen Bescheid die Stadt Lauingen (Donau) einzulegen:
- Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an info(@)lauingen.de
- Nutzung des sicheren Kontaktformulars im BayernPortal bei Authentifizierung mittels eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes, § 12 des eID-Karte-Gesetzes oder § 78 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes (Basisregistrierung genügt nicht)
- bei anwaltlicher Vertretung durch Übermittlung aus dem „besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)“
- durch Übermittlung aus einem „besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)“ – insbesondere durch (Berufs-)Betreuer oder Unternehmen/Verbände u. oder Vereine
- durch Übermittlung aus „Mein Justizpostfach (MJP)“ – insbesondere durch Privatpersonen
Es genügt nicht, die eigene Unterschrift einzuscannen oder eine einfache E-Mail zu schreiben.
Die Stadt Lauingen (Donau) hat keinen Zugang eröffnet zur elektronischen Widerspruchseinlegung mittels DE-Mail.
Weitere Informationen zu BayernPortal, eBO und MJP sind unter
Elektronischer Rechtsverkehr
Die Stadt Lauingen (Donau) hat den Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr eröffnet und verfügt hierzu über verschiedene besondere elektronische Behördenpostfächer (beBPo). Diese sind im SAFE-Verzeichnisdienst der Justiz veröffentlicht. Bürger und Bürgerinnen bzw. natürliche Personen können ein Justizpostfach einrichten (Mein Justizpostfach | Startseite (bund.de)) und so mit der Stadt Lauingen (Donau) kommunizieren.
Weitere Voraussetzungen (z. B. die zugelassenen Dateiformate) können Sie der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils gültigen Fassung entnehmen (ERVV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)).
Daneben stehen weitere Informationen über die Rechtsgrundlagen und das Verfahren auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) zur Verfügung
Qualifizierte elektronische Signatur
Eine qualifizierte elektronische Signatur entspricht der digitalen Form der handschriftlichen Unterschrift. Sie erfordert ein qualifiziertes Zertifikat, also eine elektronische Bescheinigung über die Identität der Person, die etwas unterzeichnen möchte. Dieses Zertifikat kann von verschiedenen qualifizierten Anbietern ausgestellt werden. Mehr dazu auf Bundesnetzagentur - Elektronische Vertrauensdienste.
Das Übersenden eines Dokuments mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ändert nichts am Übertragungsweg, das heißt eine normale E-Mail ist weiterhin unverschlüsselt. Ein möglicher Übertragungsweg ist das Sichere Kontaktformular.
Zugelassene Dateiformate und Spam-Filter
1. Zugelassene Dateiformate
1.1. Anhänge werden in folgenden Dateiformaten entgegengenommen:
- Textdateien im Format ANSI (*.txt)
- Rich Text Format (*.rtf)
- Microsoft Office Formate ohne Makros (doc, docx, xls, xlsx, ppt, pptx)
- Portable Data File (*.pdf)
- Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
- Graphics Interchange Format (*.gif)
- Tag Image File Format (*.tif)
- Bitmap Pictures (*.bmp)
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. Sollten Dateiformate nicht lesbar sein, erfolgt eine entsprechende Rückmeldung an die Absenderadresse.
1.2. Dateien in den unter Ziffer 1.1 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Hierbei ist das zip-Format bzw. 7z-Format zu wählen.
1.3. Für schriftlich abzufassende, zu unterschreibende oder zu unterzeichnende Dokumente im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs gelten besondere technische Anforderungen. Diese sind in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV sowie auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) definiert.
2. Spam-Filter
Die Stadt Lauingen (Donau) verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden. Sollte dies fälschlicherweise geschehen, wenden Sie sich bitte an edv(@)lauingen.de.