Denkmalschutz & Denkmalpflege
Historische Gebäude erhalten – Zukunft gestalten
Die Stadt Lauingen (Donau) verfügt über eine historisch wertvolle Altstadt mit zahlreichen denkmalgeschützten Gebäuden und geschützten städtebaulichen Strukturen. Der Denkmalschutz trägt dazu bei, dieses besondere Stadtbild zu erhalten und gleichzeitig eine zeitgemäße Nutzung der Gebäude zu ermöglichen.
Ist mein Gebäude denkmalgeschützt?
Ob ein Gebäude als Baudenkmal erfasst ist oder sich in einem geschützten Ensemble befindet, können Sie im Bayerischen Denkmal-Atlas überprüfen.
Auch Bodendenkmäler können für ein Grundstück relevant sein. Bei geplanten Erdarbeiten sollte daher frühzeitig geprüft werden, ob besondere Anforderungen bestehen.
Was muss ich bei Veränderungen beachten?
An einem Baudenkmal oder innerhalb eines geschützten Ensembles können besondere Anforderungen gelten. Dies betrifft beispielsweise:
- Umbau, Anbau oder Abbruch
- Fassaden und Dächer
- Fenster und Türen
- Grundrissänderungen
- energetische Sanierungen
- Photovoltaik- und Solaranlagen
- Werbeanlagen
- Außenanlagen
- Nutzungsänderungen
Je nach Vorhaben kann eine denkmalrechtliche Erlaubnis, eine Baugenehmigung oder eine weitere Genehmigung erforderlich sein.
Wichtig: Bitte stimmen Sie geplante Maßnahmen frühzeitig mit der zuständigen Stelle ab und beginnen Sie nicht mit den Arbeiten, bevor die erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
Denkmalschutz und Altstadt
Für Lauingen ist insbesondere das Sanierungsgebiet „Altstadt“ von Bedeutung. Befindet sich Ihr Grundstück innerhalb des Sanierungsgebietes, können neben den Anforderungen des Denkmalschutzes zusätzliche sanierungsrechtliche Genehmigungen erforderlich sein.
Für die Erhaltung und Sanierung denkmalgeschützter Gebäude können unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Förderungen in Betracht kommen, beispielsweise:
- Städtebauförderung
- Förderungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
- weitere öffentliche Förderprogramme
- steuerliche Vergünstigungen
Wichtig: Fördermöglichkeiten müssen in der Regel vor Beginn der Maßnahme geprüft und beantragt werden. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig.
Landratsamt Dillingen a.d. Donau
Untere Denkmalschutzbehörde
Große Allee 24
89407 Dillingen a.d. Donau